Aktuelles


 

Förderung von Blühflächen


Was wird gefördert?
• Gefördert wird die Anlage von mehrjährigen Blühflächen mit zertifiziertem Regio-Saatgut.


Wer wird gefördert?
• Privatpersonen mit geeigneten Flächen im Kreis Borken; Firmen werden nicht gefördert


Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
• Die grundsätzliche Eignung des Grundstücks für eine Blühfläche muss gegeben sein.
• Die Blühfläche sollte für mindestens 5 Jahre erhalten werden.
• Die Empfehlungen zur Ansaat und zur Pflege sind zu beachten. Für das gute Gelingen einer mehrjährigen Blühfläche ist insbesondere die sorgfältige Saatbettvorbereitung wichtig. Eine ggfs. erforderliche Nachsaat ist ansonsten auf eigene Kosten durchzuführen.
• Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen (Leader, NfG, FöNa, …).
• Die Förderung beträgt max. 200 € je Vorhaben.
• Zur Besichtigung der Blühfläche ist einem Mitglied des KIV-Vorstands der Zugang zur Fläche (einmal jährlich für ein Foto) zu gestatten.


Wer ist Ansprechpartner?
• Die Ansprechpartnerin für die Beratung und Auswahl der Flächen sowie Saatgutmischungen ist die Obfrau für Bienenweide, Natur- und Umweltschutz des KIV Borken.


Weitere Informationen
Bitte schreibt bei Interesse eine E-Mail an: Bienenweide-KIV@mailbox.org mit Angaben zur Fläche wie Größe, Lage, Licht- und Bodenverhältnisse sowie der Nutzung in den letzten Jahren, um die Standorteignung beurteilen zu können und passende Saatgutmischungen auszuwählen.
Das zertifizierte Regio-Saatgut wird als Sammelbestellung über die Obfrau bestellt.
Wenn das zweckgebundene Budget verbraucht ist, entscheidet der KIV-Vorstand über weitere Fördermöglichkeiten.
Gern können Spenden für Blühprojekte eingeworben werden. Der KIV ist gemeinnützig und kann somit Spendenquittungen ausstellen.